Was wird gefördert?
✓ Neue stationäre Stromspeicher für bestehende PV-Anlagen mit Netzzugangsvertrag vor dem 01.01.2026
Wer wird gefördert?
✓ Gemeinden in Oberösterreich
✓ Privatpersonen
✓ Vereine gem. Vereinsges. 2002
Förderfähig sind…
✓ Stromspeicher
✓ Lastmanagementsysteme
✓ Montage
✓ Steuer- und Regeleinrichtungen
Nicht förderfähig sind…
✗ Erweiterungen bestehender Speicher
✗ Eigenbauten & Prototypen
✗ Gebrauchte Systeme
✗ Plug-and-Play-Speicher über Schuko-Steckdose
✗ Blei-Säure-Batterien
✗ Anlagen ohne Netzanschluss
Laufzeit
✓ 01.03. – 31.12.2026
✓ Solange Fördermittel verfügbar
Höhe der Förderung
✓ 150 €/kWh Nennkapazität
✓ max. 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten
✓ Förderobergrenze 15 kWh
Voraussetzungen
✓ Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 01.01.2026
✓ Systemdienlicher Betrieb verpflichtend (variable Be- und Entladung)
✓ 5 Jahre Mind.-Betriebsdauer
✓ 7 Jahre Zeitwertersatz-Garantie und Herstellerrücknahme
✓ Errichtung durch befugtes Fachunternehmen
✓ Prüfprotokoll nach OVE ÖNORM E 8001 erforderlich
✓ Kombination mit der EAG Speicherförderung der OeMAG ausgeschlossen
Weitere Infos unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/554598.htm





