Kesseltausch – Neuauflage der Bundesförderung 2026

Ab 2. November 2026 sind Registrierungen und Antragstellungen für die Sanierungsoffensive „Kesseltausch 2026“ möglich. Gefördert wird damit der Ersatz eines fossilen Heizungsystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau. Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen.

Das Wichtigste im Überblick:

Wie ist der zeitliche Ablauf?
Registrierung und Antragstellung sind ab 2. November 2026 online möglich.
Lieferungen und Leistungen werden rückwirkend ab 7. Oktober 2026 anerkannt.
Die Registrierung ist bis längstens 31. Dezember 2026 (bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel) möglich.
Die Förderung für den Kesseltausch muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden.

Was kann eingereicht werden?
Austausch von fossilen Heizungssystemen durch
Nah-/Fernwärme I max. Förderbetrag: € 4.000,-
Wärmepumpen I max. Förderbetrag: € 5.000,-
Holzzentralheizungen I max. Förderbetrag: € 6.000,-

Bonuszuschläge für thermische Solaranlagen sowie Tiefenbohrung bzw. Brunnen sind möglich.

Wer kann einreichen?
Privatpersonen im Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus

Wie läuft die Einreichung ab?
Das gesamte Einreichverfahren wird ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch abgewickelt:
1. Registrierung
2. Umsetzung
3. Antragstellung
4. Auszahlung

Formulare und detaillierte Informationen zu Förderhöhen, Bonuszuschlägen, Förderungskriterien, förderungsfähigen Kosten und Maßnahmen, erforderlichen Unterlagen, usw. werden auf der Informationsseite zur NEUAUFLAGE Kesseltausch zur Verfügung gestellt.

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