Neue Möglichkeiten für gemeinsame Energienutzung: Peer-to-Peer und Eigenversorgung

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) entstehen in Österreich zusätzliche Möglichkeiten, erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen. Neben den bereits bekannten Energiegemeinschaften rücken künftig vor allem zwei Modelle stärker in den Fokus:

  • Peer-to-Peer-Verträge
  • Eigenversorgungsanlagen

Laut Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften gelten die neuen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung ab 1. Oktober 2026 vollständig; bis dahin laufen bestehende gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften im bisherigen Rechtsrahmen weiter. Quelle: Koordinationsstelle Energiegemeinschaften

Strom direkt weitergeben: Peer-to-Peer-Verträge

Peer-to-Peer, kurz P2P, bedeutet vereinfacht gesagt: Strom kann künftig direkt geteilt, verkauft oder weitergegeben werden, ohne dass dafür eine eigene Energiegemeinschaft gegründet werden muss (Quelle: RIS, ElWG § 68) und eignet sich somit optimal für kleinere Konstellationen zwischen Nachbarinnen und Nachbarn, Familienmitgliedern, Betrieben oder verschiedenen Gebäuden.

Wichtig ist: Auch bei Peer-to-Peer-Verträgen bleibt der normale Stromliefer- bzw. -abnahmevertrag bestehen. Wenn gerade kein Strom aus der gemeinsamen Nutzung verfügbar ist, wird der restliche Bedarf weiterhin über den gewählten Stromlieferanten gedeckt. Gleiches gilt für nicht benötigte Überschüsse (Quelle: E-Control Energiegemeinschaften)

Eigenversorgungsanlagen: Strom an mehreren eigenen Standorten nutzen

Eine weitere neue Möglichkeit sind Eigenversorgungsanlagen. Sie können besonders für Personen, Betriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder Gemeinden interessant sein, die mehrere Standorte haben und sich selbst standortübergreifend versorgen möchten (Quelle: RIS, ElWG § 65).

Ein Beispiel: Eine Gemeinde erzeugt Strom auf dem Dach eines öffentlichen Gebäudes und möchte diesen künftig auch für andere eigene Standorte nutzen, etwa für Bauhof, Kindergarten, Amtsgebäude oder öffentliche Ladeinfrastruktur. Auch ein Betrieb mit mehreren Betriebsstandorten könnte eigenerzeugten Strom künftig besser innerhalb der eigenen Struktur nutzen.

Was bedeutet das konkret?

Schon heute zeigen Energiegemeinschaften, dass regional erzeugter Strom einen wichtigen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit, regionaler Wertschöpfung und Klimaschutz leisten kann. Mit Peer-to-Peer-Verträgen und Eigenversorgungsanlagen könnten künftig auch kleinere und individuellere Lösungen einfacher umgesetzt werden – besonders spannend für Gemeinden und Betriebe, aber auch für kleinere nachbarschaftliche Lösungen.

Noch sind jedoch nicht alle praktischen Details vollständig geklärt. Die Koordinationsstelle weist darauf hin, dass die notwendigen Marktprozesse seitens der Netzbetreiber noch nicht vollständig umgesetzt sind. Nähere Infos dazu sind im Fahrzplan zur Umsetzungs von EbUtilities zu finden (Quelle: EbUtilities)

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